Heute stehen zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor meiner Ladentür. Aber keine Sorge: ich verfüge über eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung zum Herausstellen von Waren auf den Bürgersteig. Sie können hier also weiterhin mit Sonderangeboten an Büchern und Kalendern rechnen.
Nicht erlaubt ist laut Straßenverkehrs-Ordnung allerdings das Fahrradfahren vor meinem Laden. Der Gehweg ist für Flaneure da! Das Motto der Kontrolleure vom Ordnungsamt lautet also: „Absteigen bitte!“